Am 30. November wird die Cannabis Referendum abgehalten in der Schweiz. Jetzt haben die Bürger in der Schweiz die einmalige Chance, die Hanfpflanze mit all ihren Eigenschaften zu rehabilitieren. Kiffen soll in der Schweiz für erwachsene Bürger erlaubt werden. Der Handel wird geregelt, damit dem Schwarzmarkt auf der Strasse und der damit verbundenen Vermischung von harten und weichen Drogen der Boden entzogen wird.
So wird die Bundesverfassung geändert, wenn das CH-Volk am 30. November 2008 JA stimmt:
Art. 105a (neu) Hanf
- Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
- Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
- Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
- Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird.
Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.
Die Ausarbeitung der nötigen Gesetze oder Verordnungen im Detail obliegt dem Parlament. Dieses muss zwar die oben erwähnten Artikel umsetzen, hat aber einen gewissen Spielraum dabei. Zum Beispiel ist es klar, dass dort, wo mittlerweile nicht mehr geraucht werden darf, zukünftig sicher auch kein Hanf geraucht wird.
JA Stimmen – Mail an ganzes Adressbuch senden – SMS an alle Mobil-Kontakte weiterleiten und: Gewinnen am 30. November!!!
Website des Initiativ-Komitees:
www.projugendschutz.ch

Presseerklärung von Hans-Christian Ströbele zum Strafverfahren gegen zwei Menschen wegen des Besitzes von 63 Faserhanf-Pflanzen







