Der oberste Drogenberater Großbritanniens David Nutt kritisiert die Umstufung von Cannabisprodukten. Die britische Regierung hatte im Januar beschlossen, Cannabis wieder als „weiche Droge“ in die Kategorie B einzustufen. Erst 2004 hatten die Briten Cannabis als Beruhigungsmittel in Kategorie C zurückgestuft.
Jetzt droht, anders als bei einer Einstufung in die Kategorie „Beruhigungsmittel“, wieder wie vor 2004, bis zu fünf Jahren Haft für den Besitz oder den Anbau von Hanfblüten.
Nutt, offizieller Drogenberater der Regierung, schlägt hingegen vor, Drogen nach ihren wissenschaftlich ermittelten Gefährdungspotential einzuordnen.
LSD, Ecstasy und Cannabis seien ungefährlicher als Alkohol und Tabak, hatte der Pharmakologe David Nutt laut Medienberichten in einer Vorlesung am Londoner King’s College gesagt.
Alkohol kommt in Nutts Skala an fünfter Stelle – nach Kokain, Heroin, Schlafmitteln und Opium. Tabak steht an neunter Stelle und damit weit vor Cannabis, dem Halluzinogen LSD und Ecstasy.
Innenminister Alan Johnson sah das Vertrauen in Nutt zerstört und entband ihn umgehend von seinen Aufgaben. „Es ist wichtig, dass die Botschaft der Regierung klar ist und Sie als Beauftragter tun nichts, damit sie die Öffentlichkeit versteht“, schrieb Johnson an Nutt.
Der Pharmakologe bezeichnete die Entlassung als politische Wahlkampfmaßnahme. Nutt rechnet nun mit Rücktritten aus dem Drogenberatungsgremium der Regierung. „Keiner behauptet, Drogen sind ungefährlich.“ Tabak und Alkohol als legale Droge auszunehmen, sei aber „künstlich“.
Der Wissenschaftler hatte in der Vorlesung am King’s College auch eine Klassifizierung aller legalen und illegalen Drogen in einer Schadensskala gefordert. „Wir brauchen eine breite und offene Diskussion über die wissenschaftlichen Nachweise und eine wohlüberlegte Debatte, warum wir Drogengesetze haben und ob sie ihre Aufgabe leisten.“
Quelle: hanfjournal.de & welt.de
Heute startet eine neue Aktion des 

Legalisierung von Konsum, Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabisprodukten für den Eigengebrauch ab 18 Jahren mit eine strenge Ausweispflicht 








