Strengere Vorschriften für Hanf in die Schweiz

4 06 2008

Dem illegalen Hanfanbau das Handwerk legen, wollen Grossräte von SVP, FDP, EVP, SP und EDU. Sie verlangen ein Gesetz, das die Meldepflicht vorsieht.
Ein Gesetz, das die Bekämpfung des illegalen Anbaus von Drogenhanf auf eine praktikable Grundlage stellt, das verlangen 5 Grossrätinnen und -räte von fünf verschiedenen Parteien sowie 24 Mitunterzeichnende per Motion.
Erstunterzeichnerin Sabina Geissbühler (SVP/Herrenschwanden) nennt eine umfassende Meldepflicht als gangbaren Weg. Neben der anzubauenden Sorte, der Herkunft des Saatgutes und des zu erwartenden THC-Gehalts müssten auch die verantwortlichen Produzenten und der vorgesehene Verwendungszweck angegeben werden.

Weiter sind gemäss den Motionären der Ort des Hanffeldes, die Grösse und die Abnehmer des Hanfes in der Anmeldung aufzuführen.

Im Kanton Bern floriere der illegale Anbau von Drogenhanf geradezu. Die Hanf-Lobby, die in der Schweiz jährlich bis zu einer Milliarde Umsatz erwirtschafte, bediene sich immer dreisterer Methoden, um Polizei und Justiz zu betrügen, begründen die fünf Grossräte ihre Forderung.

Drogenhanfanbauer würden fiktive Verträge mit Destillierfirmen abschliessen, da beim Destillieren der THC-Gehalt der Pflanzen eliminiert werden könne. Die Vorstösser verweisen auf den Kanton Baselland, dem es seit 2005 gelungen sei, mit einem kantonalen Gesetz den Drogenhanfanbau einzudämmen.

Bund revidiert bereits Gesetz

Grundsätzlich teile er die Feststellung, dass die Bekämpfung der illegalen Verwendung von Hanfpflanzen auf Schwierigkeiten gestossen ist, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Die Methoden der Pflanzer würden immer raffinierter. Trotzdem lehne er ein kantonales Gesetz ab.

Im März 2008 hätten Stände- und Nationalrat der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt. Eine eidgenössische Regelung sei am Entstehen, und diese sei einer kantonalen vorzuziehen.

source: mzbern.ch


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